Streit nach Kündigung eines Maklervertrags
Maklerverträge können Probleme machen, wenn der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt und die Immobilie nicht mehr verkaufen will. Muss dann der Immobilienverkäufer die anteilig entstandenen Kosten bezahlen? Diese Frage beantwortet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main differenziert.
Nach Beendigung eines Maklervertrags bekommen Kunden nur die tatsächlich angefallenen Kosten des Auftrags ersetzt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG)