Trotz Urlaub: Mietminderung möglich
Auch wenn ein Mieter im Urlaub ist, darf er die Miete mindern. Denn das Mietminderungsrecht knüpft nur an die Möglichkeit, die Mietsache auch wirklich zu nutzen. Ob dies dann auch so passiert, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das hat das LG Berlin entschieden.
Im konkreten Fall war eine Ein-Zimmer-Wohnung nicht zu nutzen, weil eine Komplettrenovierung anstand. Der Mieter stellte daher für diese Zeit seine Mietzahlungen vollständig ein. Die Vermieterin kündigte daraufhin und klagte auf Räumung.
Das LG entschied zu Gunsten des Mieters. Die Kündigung der Vermieterin sei unwirksam. Der Mieter sei in der Zeit von der Miete befreit, da seine Wohnung durch die umfangreichen Modernisierungsarbeiten nicht bewohnbar war.
Fazit: Ist eine Ein-Zimmer-Wohnung nicht nutzbar, entfällt die Miete, auch wenn der Mieter zur gleichen Zeit in Urlaub ist.
Urteil: vom 28.6.2018, Az.: 65 S 45/18