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Bundestag beschließt neues Telekommunikationsgesetz

TV-Kabelgebühr abgeschafft

Fast vier Jahrzehnte galt sie, nun wird die Regelung abgeschafft: die Nebenkostenumlage für Kabel-TV. Copyright: Pixabay
Fast vier Jahrzehnte galt sie, nun wird die Regelung abgeschafft: die Nebenkostenumlage für Kabel-TV. 1984 ersetzte erstmals das Kabel-TV die alten Antennen. Der Staat half mit einer Sonderregel: Eigentümer durften die Kabelgebühren auf alle Mieter umlegen. Was ändert sich nun?

Die Nebenkostenumlage für das Kabel-TV wird abgeschafft. Vermieter dürfen zukünftig nur noch Glasfaser-Anschlüsse abrechnen. Diese Veränderung, die zwölf Millionen Mieter betrifft, hat der Bundestag mit dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Mit der Abrechnung  der Kabel-Gebühr über die Nebenkosten soll nach einer Übergangszeit von drei Jahren endgültig Schluss sein. 

Fünf Euro maximal

Künftig dürfen die Wohnungseigentümer ihre Mieter nur noch dann zur Kasse bitten, wenn Glasfaser-Anschlüsse für Gigabit-Internet bis in die Häuser und Wohnungen verlegt ist. Für die Zeit zwischen 2019 und 2027 neu gelegte Glasfaserleitungen, ist die Umlage auf fünf bis neun Jahre Laufzeit beschränkt und auf maximal fünf Euro im Monat gedeckelt. Voraussetzung ist der „Open Access“ für solche Anschlüsse - also die freie Anbieterwahl.

Fazit: Die Mieter-Umlage für Kabelfernsehen ist ein Auslaufmodell mit einer Restlaufzeit von drei Jahren. Lediglich Glasfaseranschlüsse können zukünftig noch Teil per Umlage an die Mieter abgerechnet werden.

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