Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2108
Bundestag beschließt neues Telekommunikationsgesetz

TV-Kabelgebühr abgeschafft

Fast vier Jahrzehnte galt sie, nun wird die Regelung abgeschafft: die Nebenkostenumlage für Kabel-TV. Copyright: Pixabay
Fast vier Jahrzehnte galt sie, nun wird die Regelung abgeschafft: die Nebenkostenumlage für Kabel-TV. 1984 ersetzte erstmals das Kabel-TV die alten Antennen. Der Staat half mit einer Sonderregel: Eigentümer durften die Kabelgebühren auf alle Mieter umlegen. Was ändert sich nun?

Die Nebenkostenumlage für das Kabel-TV wird abgeschafft. Vermieter dürfen zukünftig nur noch Glasfaser-Anschlüsse abrechnen. Diese Veränderung, die zwölf Millionen Mieter betrifft, hat der Bundestag mit dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Mit der Abrechnung  der Kabel-Gebühr über die Nebenkosten soll nach einer Übergangszeit von drei Jahren endgültig Schluss sein. 

Fünf Euro maximal

Künftig dürfen die Wohnungseigentümer ihre Mieter nur noch dann zur Kasse bitten, wenn Glasfaser-Anschlüsse für Gigabit-Internet bis in die Häuser und Wohnungen verlegt ist. Für die Zeit zwischen 2019 und 2027 neu gelegte Glasfaserleitungen, ist die Umlage auf fünf bis neun Jahre Laufzeit beschränkt und auf maximal fünf Euro im Monat gedeckelt. Voraussetzung ist der „Open Access“ für solche Anschlüsse - also die freie Anbieterwahl.

Fazit: Die Mieter-Umlage für Kabelfernsehen ist ein Auslaufmodell mit einer Restlaufzeit von drei Jahren. Lediglich Glasfaseranschlüsse können zukünftig noch Teil per Umlage an die Mieter abgerechnet werden.

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 38

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Warum die Aktienrente zum Gamchanger werden könnte

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Die gesetzliche Rentenversicherung wird wieder mal reformiert. Das Umlagesystem soll durch eine Aktienrente stabilisiert werden. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 38. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Folgen die Aktienrente für das Rentensystem, aber auch für den Kapitalmarkt hat.
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland © WaitforLight / stock.adobe.com
Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
Zum Seitenanfang