Urteil: Kein Hahnengeschrei im städtischen Wohngebiet
Gehören Hühner, Hähne und Bienenvölker in den Garten eines Wohngrundstücks in einem städtischen Wohnviertel? Diese Frage musste das Landgericht (LG) Köln entscheiden.
In einem städtischen Wohngebiet muss der benachbarte Grundstückseigentümer die Haltung von Tieren nicht dulden. Das gilt auch für die Haltung von