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Mangelnde Bonität als Kündigungsgrund

Vermieter finanziell zuverlässig

Auch die mangelnde Bonität eines Vermieters kann ein Kündigungsgrund sein.
Auch die mangelnde Bonität eines Vermieters kann ein Kündigungsgrund sein. Meist steht ja die mangelnde Bonität von Mietern im Mittelpunkt von Kündigungsklagen. Sie können aber auch gegen einen Vermieter erfolgreich auf Kündigung des Mietverhältnisses klagen, entschied das Landgericht Konstanz (Urteil vom 15. 12. 2016, Az. C 61 S 58/15). In dem Fall waren Mietzahlungen wegen Steuerrückständen des Vermieters gepfändet worden. Als der Mieter davon erfuhr, wollte er Auskunft über den Verbleib seiner Mietkaution. Die konnte der Vermieter nicht ordnungsgemäß nachweisen. Zudem war er wegen eines Vermögensdelikts vorbestraft.

Anfechtung zulässig

Der Mieter focht deshalb den Mietvertrag zu Recht an. Das Landgericht Konstanz bestätigte, dass der Mieter den Mietvertrag wirksam anfechten konnte. Aus Gründen, die in der Person des Vermieters liegen (§ 119 Abs. 2 BGB). Die berechtigte Erwartung, einen zuverlässigen, vertrauenswürdigen Vermieter zu erhalten, sei enttäuscht worden und ein berechtigter Grund zur Anfechtung eines Mietvertrages.

Fazit: Auch die Überprüfung der Bonität von Vermietern sollten Sie – namentlich bei Gewerberäumen – in Ihre Überlegungen einbeziehen.

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