Vermieter müssen liefern
Zweifeln Mieter an der Betriebskostenabrechnung, dann müssen Vermieter liefern. Auf Verlangen müssen sie ihren Mietern künftig aber nicht mehr nur die Rechnungen präsentieren, sondern auch die jeweiligen Zahlungsbelege. Sonst könnten die Mieter die geforderten Beträge und deren ordnungsgemäße Zahlung nicht richtig überprüfen, so der BGH.
Nur mit Hilfe der einzelnen Zahlungsdokumente sei die Richtigkeit der Beträge zu überprüfen. So könne der Mieter zum Beispiel daran sehen, ob der Vermieter die Summen, so wie in der Abrechnung ausgewiesen, beglichen habe - und nicht etwa von Kürzungen oder von Preisnachlässen profitiert.
Gericht schürt Misstrauen
Auch sei die Belegeinsicht dafür gedacht, mögliche Versehen bei der Abrechnung zu entdecken. Der VIII. Zivilsenat bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Verlangen des Vermieters entsprochen hatte.
Dieser hatte eine Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung in Höhe von mehr als 1.000 Euro verweigert, weil die Vermieterin nicht die Zahlungsbelege offenlegen wollte. Das mit diesem Urteil das Misstrauen zwischen Vermieter und Mieter noch geschürt wird, störte die Richter nicht.
Fazit: Vermieter müssen ihren Mietern auf Verlangen sämtliche Zahlungsbelege der Betriebskostenabrechnung vorlegen.
Urteil: BGH vom 9.12.2020, Az. VIII ZR 118/19