Vermietung an Lebensgefährten ist sorgfältig zu gestalten
Noch mal zum Thema Fremdvergleich, diesmal geht es um einen Mietvertrag. Eine Immobilienbesitzerin vermietet die Hälfte ihrer Wohnung im Obergeschoss ihres Hauses an ihren Lebensgefährten. Es entstehen Verluste aus Vermietung, die das Finanzamt aber nicht anerkennt. Dagegen klagt die Immobilienbesitzerin.
Die Vermieterin verliert das Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg. Zentrale Feststellung der Richter: Ein normaler Mieter lasse sich nicht auf die bloße Mitnutzung der Wohnung ein, die keine Privatsphäre habe. Der Mietvertrag mit dem Partner hält somit einem ‚Fremdvergleich' nicht stand. Ergo könnten auch die Verluste nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Fazit: Wer als Immobilienbesitzer mit einem Verwandten oder einer nahestehenden Person einen Miet- oder Arbeitsvertrag abschließt, sollte darauf achten, dass dadurch keine Vorteile entstehen, die man einer fremden Person nicht gewährt hätte.
Urteil vom 6.6.2019, Az.: 1 K 699/19