Verwalter-Pauschale darf nicht automatisch ansteigen
Verwalter dürfen in Verträgen mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht einfach pauschale, jährliche Erhöhungen ihres Honorars vorsehen. Diese Regelung benachteiligt die Eigentümer, die ihre Immobilie selber nutzen. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschied deshalb, dass eine solche Vertragsklausel unwirksam ist.
Fazit: Das Honorar für Hausverwalter kann nicht einfach automatisch erhöht werden.
Urteil: LG Frankfurt am Main vom 24.6.2021, Az.: 2/13 S 35/20