Verweigerte Mängelbeseitigung hat Folgen
Lehnt der Mieter die Beseitigung von Mängeln ab, verliert er sein Recht auf Mietkürzung. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Deshalb hatte sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges Bestand.
Urteil: BGH vom 10.4.2019, Az.: VIII ZR 12/18