Verzug beim Hausgeld hat schlimme Folgen
Zahlt ein Wohnungseigentümer auch nach einer gerichtlich angeordneten Vollstreckungsmaßnahmen nicht sein Hausgeld, dann rechtfertigt dies die Entziehung des Wohneigentums (gemäß § 17 Wohnungseigentum-Gesetz, WEG).
Der Streitfall: Eine WEG führte seit über fünf Jahren gegen einen ihrer Miteigentümer einen Rechtsstreit wegen der Nichtzahlung von Hausgeldern. Eine verhängte