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Modernisierung oder Instandsetzung?

Wann die Eigentümergemeinschaft zahlen muss

In der Praxis ist es nicht ganz einfach, zwischen einer Modernisierungsmaßnahme oder einer Instandsetzung zu unterscheiden. Zu allem Überdruss haben die Gerichte zusätzlich noch die Variante der ‚modernisierenden Instandsetzung‘ entwickelt. Die Unterscheidung ist aber wichtig. Von ihr hängt wesentlich ab, welche Kosten auf die Miete umgelegt werden können.

Ist ein Fenstertausch eine Modernisierung und wer übernimmt die Kosten dafür? Diese Frage hat das Landgericht Frankfurt klären müssen. Der Fall: Die Wohnungseigentümer waren sich einig, dass neue Fenster einzubauen sind. Die einen meinten allerdings, dies müsse die Gemeinschaft beschließen und bezahlen. Die anderen votierten dafür, dass der jeweilige Wohnungseigentümer zahlen muss. 

Gemeinschaft muss zahlen

Die Entscheidung des LG war eindeutig. Auch die Kosten, die bei einer  ‚modernisierenden Instandhaltung‘ von Fenstern in einem Haus einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft anfallen, sind gemeinsam zu tragen. Demnach ist der Austausch defekter Holz- durch moderne Kunststofffenster eine ‚modernisierende Instandsetzung’ und keine reine Modernisierungsmaßnahme, so das Urteil. Denn die Fenster würden nicht ‚anlasslos‘ auf einen höheren Stand der Technik gebracht. Der Austausch passierte nur, weil die Mehrheit der Wohnungseigentümer die Instandsetzungsbedürftigkeit bestätigt hätten. Die Kosten für diese Aktion trage deshalb die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. 

Im übrigen stellte das Gericht fest: Bei technisch einfach gelagerten Instandsetzungsvorhaben, wie einem Fenstertausch, reiche der Sachverstand einer Handwerksfirma, um eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Ein spezieller Gutachter sei jedenfalls nicht notwendig.

Fazit: Die anfallenden Kosten für den Austausch defekter Holzfenster beruhen auf einer ‚modernisierenden Instandsetzung’, die die Eigentümergemeinschaft übernehmen muss.

Urteil: LG Frankfurt am Main vom 25.6.2020, Az.: 2-13 S 78/19

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