Wann die Maklercourtage entfällt
Wer zu spät kommt...geht manchmal leer aus. Das betrifft auch Immobilienmakler. Denn es fällt z. B. keine Maklercourtage mehr an, wenn zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Kaufvertragsschluss 14 Monate liegen und der Käufer die Immobile zwischenzeitlich angemietet hat. In dem Fall bot der Makler eine Immobile zum Verkauf an, bei der zuvor noch eine Grundstücksaufteilung vor dem Kauf vorgenommen werden musste.
Zeitlicher Zusammenhang wichtig
Der Käufer wurde durch den Makler auf das Haus aufmerksam. Er entschloss sich das Haus zu erwerben. Der Notartermin platzte aber, weil der beurkundende Notar auf Probleme bei der Aufteilung des Grundstücks hinwies. Der Käufer mietete dann kurzerhand und vorübergehend die Immobile.
Nach der Aufteilung des Grundstücks wurde der Kaufvertrag abgewickelt. Der Makler forderte seine Courtage von 7.140 Euro, der Käufer wollte aber nicht zahlen. Schließlich waren inzwischen 14 Monate vergangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken musste entscheiden und hat die Forderung des Maklers abgewiesen. Der Erwerb der Immobilie mehr als ein Jahr nach dem ersten Notartermin stehe nicht mehr im Zusammenhang mit der Leistung des Maklers.
Fazit: Der Käufer eines Hauses muss für eine Maklerleistung keine Courtage zahlen. Dafür ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Maklerleistung und Kaufvertrag entscheidend.
Urteil: OLG Zweibrücken vom 5.10.2020, Az.: 5 U 42/20