Wer haftet, wenn niemand verantwortlich ist?
Die Kaution ist regelmäßig Anlass für Streit zwischen Vermietern und Mietern. Das Landgericht Berlin hatte nun zu klären, ob die Kaution einbehalten werden kann, wenn nach dem Tod eines Mieters Schäden entstanden sind. Müssen also die Erben für den Schaden mit der Kaution aufkommen?
Entstehen nach dem Tod eines Mieters Schäden in einer Wohnung, können Vermieter keine Ersatzansprüche bei den Erben geltend machen. Das entschied das Landgericht Berlin. Im konkreten Fall war