Wer haftet, wenn niemand verantwortlich ist?
Die Erben des Mannes veranlassten eine Grund- und sogar Sonderreinigung. Auch das Laminat wurde stellenweise ausgetauscht. Dennoch wollte die Vermieterin die Kaution nicht auszahlen. Ihr Argument: Wegen der anhaltenden Geruchsbelästigung und der noch immer in der Wohnung befindlichen Maden müsse sie einen Teil der Kaution einbehalten. Das LG Berlin gab der Vermieterin nicht recht. Zwar treffe sie keine Schuld an den Schäden - die Erben hätten allerdings genauso wenig Schuld.
Fazit: Für Schäden, die nach dem Tod des Mieters entstehen, kann keiner die Verantwortung tragen. Für Vermieter heißt das im Grunde genommen: Pech gehabt.
Urteil: LG Berlin (05.10.2021) AZ.: 66 S 7/21