Für Immobilienkredite aus den Jahren 2002 bis 2010 läuft die Widerrufsfrist. Schuldner haben jetzt nur noch wenige Monate Zeit, um zu handeln. Betroffen sind Hypothekarkredite, die zwischen Oktober 2002 und Juni 2010 nach dem damaligen Mustervertrag abgeschlossen wurden. Deren Widerrufsbelehrungen sind höchstrichterlich für fehlerhaft erklärt worden. Nach Schätzungen von Verbraucherschützern handelt es sich um ein Gesamtkreditvolumen von insgesamt 1,6 Billionen Euro.
Am 21. Juni 2016 soll mit der Widerrufsmöglichkeit Schluss sein. Das plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung einer Richtlinie der EU zu Wohnimmobilienkrediten. Endgültig ist das Auslaufen der Frist allerdings noch nicht. Was Sie jetzt tun können:
Lassen Sie Ihren Kreditvertrag bei einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt überprüfen.
Klären Sie, wie viel Sie bei einer Kreditkündigung durch Widerspruch zurückzahlen müssen; holen Sie für eine Ablösefinanzierung konkrete Angebote ein.
Auch einen beendeten Vertrag können Sie widerrufen – er muss rückabgewickelt werden. Eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung muss Ihnen erstattet werden. Dies meint die Stiftung Warentest.
Fazit: Das derzeitige Zinsniveau verlockt geradezu zu einem Widerruf solcher Kredite. Denn deren Zinsen liegen allemal ein paar Punkte höher, als Sie derzeit zahlen müssen.