Wie das Eigenheim steuerfrei bleibt
Wenn Ehepartner oder Kinder in ein geerbtes Eigenheim einziehen, dann bleibt es frei von der Erbschaftssteuer. Dabei gilt es jedoch einige Kleinigkeiten zu beachten.
„Familienheime“ sind von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie unmittelbar nach dem Erbfall vom Ehegatten oder von Kindern als Erben selbst bewohnt werden. Diese Nutzung zu eigenen Wohnzwecken muss mindestens zehn Jahre dauern, ansonsten fällt der Steuervorteil nachträglich weg.