Wohnungs-Kündigung nicht vertrödeln
Vermieter, die wegen verspäteter Mietzahlungen kündigen wollen, können sich damit nicht ewig und drei Tage Zeit lassen. Das hat das Landgericht (LG) Leipzig entschieden.
Der Wohnungseigentümer hatte erste 18 Monate nach einer ausgebliebenen Zahlung dem Mieter gekündigt. Viel zu spät entschied das Gericht und betonte, dass bei Vertragsverstößen die Kündigung zeitnah, also unverzüglich, ausgesprochen werden müsse.
Fortsetzung zumutbar
Allerdings sei eine wiederholte unpünktliche Mietzahlung regelmäßig Grund für eine Kündigung, so das Landgericht.
In diesem Fall zeige aber schon der Zeitablauf zwischen unpünktlicher Mietzahlung und Ausspruch der Kündigung , dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter offensichtlich nicht unzumutbar war. Die Kündigung und Klage auf Räumung der Wohnung wurden abgewiesen.
Fazit: Die Kündigung einer Wohnung wegen verspäteter Mietzahlungen muss der Vermieter zeitnah aussprechen.
Urteil: LG Leipzig vom 12.5.2020, Az.: 02 S 401/19