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Vermieter muss zeitnah eine Kündigung aussprechen

Wohnungs-Kündigung nicht vertrödeln

Jedes Jahr streiten sich Mieter und Vermieter mehr als 225.000 Mal vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden ermittelt hat. Das Mietrecht ist sehr komplex, selbst Juristen kennen sich nicht in jedem Winkel der Gesetzbücher aus. Auch Vermieter müssen immer wieder lernen, wie sie zu ihrem Recht kommen. Die Einhaltung von Fristen ist dabei ein wichtiges Thema, wie jetzt das Landgericht (LG) Leipzig bestätigte.

Vermieter, die wegen verspäteter Mietzahlungen kündigen wollen, können sich damit nicht ewig und drei Tage Zeit lassen. Das hat das Landgericht (LG) Leipzig entschieden. 

Der Wohnungseigentümer hatte erste 18 Monate nach einer ausgebliebenen Zahlung dem Mieter gekündigt. Viel zu spät entschied das Gericht und betonte, dass bei Vertragsverstößen die Kündigung zeitnah, also unverzüglich, ausgesprochen werden müsse. 

Fortsetzung zumutbar

Allerdings sei eine wiederholte unpünktliche Mietzahlung regelmäßig Grund für eine Kündigung, so das Landgericht. 

In diesem Fall zeige aber schon der Zeitablauf zwischen unpünktlicher Mietzahlung und Ausspruch der Kündigung , dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter offensichtlich nicht unzumutbar war. Die Kündigung und Klage auf Räumung der Wohnung wurden abgewiesen.

Fazit: Die Kündigung einer Wohnung wegen verspäteter Mietzahlungen muss der Vermieter zeitnah aussprechen.

Urteil: LG Leipzig vom 12.5.2020, Az.: 02 S 401/19

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