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Handwerkerleistungen als Herstellungskosten ohne Steuerbonus

Zeitnah kostet Prämie

Handwerksnahe Dienstleistungen in zeitlicher Nähe zum Erwerb einer Immobilie gehören zu den Herstellungskosten. Sie sind deshalb nicht prämienbegünstigt wie sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen.

Beauftragen Sie Handwerker mit Arbeiten nicht zu zeitnah nach einem Neubau. Das kostet Sie sonst die 20% Steuerbonus. Denn zeitliche Nähe zum Erwerb oder Neubau einer Immobilie lässt solche Arbeiten unter die Herstellungskosten fallen. Das entschied das FG Berlin-Brandenburg (23.05.2017, Az.: 7 K 7134/15).

Der Fall: Ein Ehepaar hatte einen Neubau errichten lassen. Die Außenanlagen ließ es nach einem Jahr von Handwerkern herrichten. Dafür wollten die Eheleute den 20%-igen Steuerbonus. Die Aufwendungen für die Herstellung der Außenanlagen ließ das Finanzamt aber nicht als steuerbegünstigte Handwerkerleistungen zum Abzug zu.

Nur Herstellungskosten ohne Bonus

Die Handwerkerleistungen wurden stattdessen steuerlich als Herstellungskosten eingeordnet. Denn die Handwerkerleistungen stand in einem engen sachlichen, zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme. Dies gilt ja ohnehin für Renovierungsarbeiten – in der Regel bis zu drei Jahren nach Erwerb. Und sie sind obendrein gedeckelt. Als haushaltsnahe Dienstleistungen gehen sie dann nicht durch, denn es existiert ja fiskalisch noch kein Haushalt.

Fazit: Für Neubaumaßnahmen können Handwerkerleistungen nicht abgesetzt werden.

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