Zuschlag für Untervermietung hat Bestand
Dass eine Wohnung nicht ohne die Erlaubnis des Vermieters untervermietet werden darf, ist den meisten Mietern klar. Aber dürfen Sie als Vermieter für die Untervermietung einen Zuschlag zur Miete verlangen? Das Landgericht (LG) Berlin hat diesen Punkt jetzt geklärt.
Die Mietvertragsparteien hatten mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) vereinbart, dass die Erlaubnis zur Untervermietung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zulässig ist.