Keine Wahlfreiheit für Mehrheitseigner
Ist ein Gesellschafter mehrheitlicher Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, dann muss er seinen Anteil an der Gewinnausschüttung versteuern, sobald die Gewinnverwendung von der Gesellschaftsversammlung beschlossen wurde. Aber gilt das auch für für Anteilseigner von Kapitalgesellschaften im Ausland? Dazu hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
In der Regel kann ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft den Zeitpunkt der Gewinnausschüttungen optimal auf seine persönliche Einkommensteuerbelastung abstimmen. Das ist wichtig, um