Kosten für ein Bonuszertifikat sind im Zinssatz einzubeziehen
Ist ein Bonitätszertifikat Voraussetzung für die Kreditvergabe, müssen Anbieter die Kosten dafür in den effektiven Jahreszins einrechnen. Dies entschied das Berliner Kammergericht (KG).
Nach Überzeugung des Gerichts zielte die Werbung des Kreditvermittlers auf Kunden mit schlechter Bonität, die von ihrer Hausbank keinen Dispokredit mehr erhalten. Für diese Zielgruppe sei das angebotene Bonitätszertifikat regelmäßig Voraussetzung für eine Kredit durch die finanzierende Bank.