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Kündigung wegen Fristüberschreitungen

Mieter müssen pünktlich zahlen

Sie können Mieter kündigen, die immer wieder unpünktlich zahlen.
Sie können Mieter kündigen, die immer wieder unpünktlich zahlen. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth (Entscheidung vom 17.03.2017, Az. 7 S 6617/16). Das gilt auch für eine wiederholte Fristüberschreitung von nur wenigen Tagen. Sie müssen sich dabei an folgende Regeln halten:
  • Im Mietvertrag muss klar definiert sein, wann die Miete gezahlt sein muss (bspw. bis zum 3. Werktag eines Monats)
  • Sie müssen bei verspätetem Eingang Ihre Mieter auf die korrekte Einhaltung der Termine hinweisen und ein Nichteinhalten  als Verletzung des Mietvertrages rügen
  • Sie müssen auf die Folgen einer Vertragsverletzung wie eine Kündigung des Mietverhältnisses hinweisen

Keine Verhaltensänderung

Im entschiedenen Fall war die Miete insgesamt in fünf von zwölf Monaten verspätet eingegangen. Die Verspätung betrug dabei immer wenige Tage. Obwohl der Vermieter die Fristüberschreitungen mehrfach schriftlich gerügt hatte, änderte der Mieter sein Verhalten nicht. Das müssen Vermieter jedoch nicht dulden. Laut Landgericht hätte der Mieter mit seinen wiederholten Versäumnissen gezeigt, dass er seine Zahlungsweise nicht ernsthaft und auf Dauer umzustellen bereit sei. Das ist als dauerhafte Vertragsverletzung zu werten, die eine Kündigung rechtfertigt.

Fazit: Haben Sie Mieter, die permanent unpünktlich zahlen, weisen Sie die freundlich auf das Urteil hin. Ändern diese ihr Verhalten nicht, dürfen Sie kündigen – und können neu vermieten.

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