Modernisierungskosten richtig umlegen
Mieter müssen Modernisierungskosten mittragen, wenn sie direkt von der Maßnahme profitieren. Umgekehrt gilt: Wenn nicht, dann nicht. Im Streitfall wurde ein Haus (mit Zentralheizung) neu gedämmt. Die Kosten wurden auf alle Mieter umgelegt, da sich die Heizkosten reduzierten.
Eine Mieterin klagte gegen ihre Kostenbeteiligung. Sie wohnte in einem Dachgeschoss, das jedoch nicht an die Zentralheizung angeschlossen war. Die Mieterin heizte selbst mit einem Ofen. Sie profitierte somit nicht von der Modernisierungsmaßnahme. Darum war es nicht korrekt, sie an den Modernisierungskosten zu beteiligen, so das LG Berlin.
Fazit: Profitiert eine Wohnung nicht von einer Modernisierungsmaßnahme, ist eine Kostenumlage für diesen Mieter nicht möglich.
Urteil: LG Berlin vom 10.9.2019, Az.: 63 S 277/18