Dem Liquiditätsrisiko entkommen
Irgendwann muss sich jeder damit beschäftigen, dass seine Lebenszeit begrenzt ist. Beim Thema „Vermögen" stehen dann meist folgende Fragen im Mittelpunkt: Wer bekommt mein Vermögen? Und: Wie schaffe ich es, dass der Fiskus nicht zu stark partizipiert?
Die Eheleute Lorbier haben kürzlich ihren 55. Geburtstag feiern können. Das Vermögen der beiden besteht zum großen Teil aus Wohnimmobilien. Gut 27 Mio. Euro beträgt deren aktueller Verkehrswert. Hinzu kommen mehrere Depots mit Wertpapieren im mittleren einstelligen Millionen-Bereich. Das vermögensstrategische Problem der beiden: Die Immobilien sind in Personengesellschaften verpackt, die im Rahmen einer alten Zusammenarbeit mit mehreren Geschäftspartnern gegründet wurden. Das Verhältnis der ehemaligen Kollegen ist geschäftsmäßig, aber keinesfalls stressfrei. Insbesondere gibt es regelmäßig Unstimmigkeiten über die strategische Ausrichtung des Immobilienvermögens.
Gravierend kommt hinzu: Die Eheleute leben zwar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, die Immobilien gehören aber ausschließlich Herrn Lorbier. Verstirbt der Unternehmer, erbt Frau Lorbier alles. Kinder als Vermögensnachfolger sind nicht vorhanden. In der letzten Jahresbesprechung warnte der Steuerberater die beiden: Da aufgrund der Rechtsform die Immobilien nicht einfach zu verwerten sind, droht Frau Lorbier eine hohes Liquiditätsrisiko. Sie muss Erbschaftsteuer zahlen, kann aber evtl. die Immobilien nicht verkaufen und zu Geld machen. Sie muss also anderweitig die Liquidität aufbringen. Dabei wird sie auf ihr Wertpapiervermögen zugreifen müssen.
Vorschlag: Nachlass-Police
Dieses Thema beraten sie mit ihrem „Private Banker". Der schlägt vor, Frau Lorbier solle ihr Vermögen weiter durch die Vermögensverwaltung der Bank betreuen lassen, aber das Depot in eine „Nachlass-Police" einbringen. Laufzeit des Vertrags: bis zum Tode der versicherten Person. Der Vorteil: Veräußerungsgewinne bleiben so bis zur endgültigen Auszahlung in dem Versicherungsmantel unversteuert. Beim bisherigen Depot wird hingegen ein Gewinn erzielt und Abgeltungssteuer fällig. Dieser „Thesaurierungseffekt" erhöht die Rendite der Kapitalanlage und überkompensiert die Kosten der Police.
Der Clou ist die Konstruktion der Versicherung. Frau Lorbier ist als Inhaberin der Police Vermögensinhaberin und Versicherungsnehmerin. Versicherte Person ist dagegen Herr Lorbier. Sollte er sterben, wird die Lebensversicherung fällig. Das Depot in der Versicherung wird aufgelöst und an Frau Lorbier ohne Abgeltungssteuer und Erbschaftssteuer ausgezahlt. Grund: Sie ist Versicherungsnehmerin, hat die „Prämien" bezahlt und erhält die Versicherungsleistung im Todesfall steuerfrei.
Mit Blick auf das Liquiditätsproblem im Todesfall von Herrn Lorbier klingt die Lösung verlockend. Sie kann die Erbschaftssteuer bezahlen, ohne durch Entnahme aus ihrem Depot oder der Lebensversicherung 25% Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag zahlen zu müssen. Wenn die Eheleute nach 12 Jahren doch über ihr Vermögen verfügen wollen, versteuern sie die Gewinne „nur" mit der Hälfte ihres dann gültigen Steuersatzes.
Rendite entscheidet über Sinnhaftigkeit
Lorbiers wollen eine Zweitmeinung hören. Sie diskutieren die Empfehlung mit einem Finanzplaner. Der rechnet nach: Die Anlage soll 5 Mio. Euro betragen. Die Kosten für die Versicherung belaufen sich auf 0,38% vom Depotvermögen p.a.. Die Einrichtungskosten sind mit 1.000 Euro relativ gering. Schafft der Vermögensverwalter eine durchschnittliche Rendite von 5% p. a. und würde Herr Lorbier in 25 Jahren sterben, erhielte Frau Lorbier ca. 10,3 Mio. Euro. Bei einem „normalen Depot" hätte sie nach Steuern lediglich knapp 9 Mio. zur Verfügung. Der Vorteil beträgt also 1.300.000 Euro. Stirbt der Unternehmer 10 Jahre später, werden knapp 14 Mio. Euro ausgezahlt – im Vergleich zu 11,4 Mio. Aber: Die Rendite spielt eine wichtige Rolle für die Vorteilsrechnung: Bei 3% Rendite werden aus 14 Millionen Euro nur 7,1 Mio.. Der Vorteil schrumpft auf ca. 300.000 Euro.
Das zeigt: Bei einer 3%-Rendite sollten die Eheleute die Versicherung bis zum Tod von Herrn Lorbier halten. Sollten sie vorher über ihr Geld verfügen, wäre die Lösung ohne Versicherung besser gewesen. Der „Thesaurierungseffekt" hätte deren Kosten nicht (!) kompensiert. Erst bei einer durchschnittlichen Rendite von 4,5% ist die Depot-Ummantelung von Vorteil – aber auch erst nach einer Laufzeit von mindestens 27 Jahren!
Fazit: Eine „Nachlass-Police" ist für Vermögende mit hohem illiquiden oder schwer veräußerbarem Vermögen eine Option. Aber es muss jeder Einzelfall gerechnet werden und es bedarf eines guten Vermögensverwalters sowie einer günstigen Police.