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Mieter darf den Hausfrieden nicht nachhaltig stören

Randalierender Mieter muss ausziehen

Darf ein Vermieter einem Mieter kündigen, wenn der im betrunkenen Zustand im Treppenhaus randaliert? Diese Frage musste das Amtsgericht in München klären.

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine massive Störung des Hausfriedens den Vermieter dazu berechtigt, einem Mieter zu kündigen. Angst von Mitbewohnern aufgrund sexistischer und rassistischer Beleidigungen und Schlagen gegen Türen rechtfertigt eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses. Erst recht, wenn sogar zweimal die Polizei anrücken muss. 

Der Mieter habe den Hausfrieden nachhaltig gestört, so dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar sei. Sein Verhalten führe dazu, dass Mitbewohnerinnen aus Angst ihre Wohnung nicht mehr verlassen, wenn sich der Mieter im Treppenhaus aufhalte.

Fazit: Massive Störungen des Hausfriedens berechtigt den Vermieter zur Kündigung des Mieters. Urteil: AmtG Münster vom 31.7.2019, Az.: 417 C 4799/19
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