Recht auf Besichtigung
Sie haben das Recht, eine von Ihnen gekaufte, vermietete Eigentumswohnung zu besichtigen.
Wer eine vermietete Eigentumswohnung kauft, hat das Recht, diese nach Abschluss des Kaufvertrags zu besichtigen. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. August 2016 (Az. 416 C 10784/16) so entschieden.
Im verhandelten Fall hatte der Käufer eine vermiete Wohnung erworben ohne diese vorher zu besichtigen. Nach dem Kauf verweigerte der Mieter die Inaugenscheinnahme durch den Käufer. Das Amtsgericht München wies den Mieter per Urteil darauf hin, dass er die erstmalige Besichtigung durch den neuen Eigentümer zu dulden habe. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Bedürfnis auf erstmalige Information über Aussehen, Ausstattung sowie der genauen Größe der Wohnung ein berechtigtes Interesse des Eigentümers ist und dass dieses Interesse das des Mieters auf Störungsfreiheit deutlich überwiege.
Fazit: Das Urteil ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und wir hoffen, dass möglichst wenige Käufer mit solchen Mietern zu tun haben. Andernfalls weisen Sie Mieter auf das Urteil hin – das spart denen Zeit und Geld.