Reisekosten nicht absetzbar
Als Eltern können Sie Reisekosten zu ihrem im Ausland lebenden Kind nicht steuerlich absetzen.
Eltern können die Reisekosten zu ihrem im Ausland lebenden Kind nicht steuerlich absetzen. Sie sind keine außergewöhnliche Belastung, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 6.1.2017, Az. 2 K 2360/14). Der Fall: Nach mehrmaligen Versetzungen eines Soldaten blieb eine Tochter im Ausland. Dort sollte sie die Schule beenden. Die Eltern wollten die Fahrten dorthin als außergewöhnliche, steuerlich zu berücksichtigende Belastung gewertet wissen. Reisekosten sind typische Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung, entschied aber das Gericht. Dafür gibt es keine steuerliche Extra-Anrechnung, sondern Kinderfreibeträge oder Kindergeld. Eine räumliche Trennung zwischen Eltern und Kind sei auch nicht unüblich, meinten die Richter unter Verweis auf Unterbringung in Internaten, Heimen oder Verwandten auch bei getrennt lebenden Eltern etwa.
Fazit: Ein „Steuersparmodell“ Reise zum Kind gibt es nicht.
Fazit: Ein „Steuersparmodell“ Reise zum Kind gibt es nicht.