Richtige Vertragsgestaltung schützt vor Ärger
Übergabemodalitäten festlegen
Legen Sie die Modalitäten der Über- und Rückgabe der Wohnung schriftlich fest. Wann und an wen wird die Wohnung mit wie vielen Schlüsseln übergeben? Wie hoch sind die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas und wie ist der Zustand der Wohnung? Zum Mietvertrag gehört bei Möbliertwohnungen eine Inventarliste. Höherwertige Güter wie Fernseher sollten präzise aufgeführt werden. Bei der Rückgabe erstellen Sie dann ein sorgfältiges Übergabeprotokoll mit Vermerk von Schäden. Beide Vertragspartner müssen dieses unterschreiben.Widerrufsrecht bei Hausverwaltungen
Weitergehende Verpflichtungen gelten für unternehmerisch tätige Vermieter oder die Vermietung über eine Hausverwaltung. Hier räumt das Gesetz dem Mieter ein Widerrufsrecht binnen 14 Tagen ein. Unterlassen Sie die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist sogar auf zwölf Monate.Fazit: Der Aufwand geht über das übliche Maß nicht hinaus.
Hinweis: Für den Notfall sollten Sie Ihren Mietern die Kontaktdaten der wichtigsten Ansprechpartner etwa für Schadensmeldungen aushändigen. Seien Sie nicht pingelig bei Kleinschäden. Dann bekommen Sie durch Mundpropaganda regelmäßig Nachmieter.