Sanierung: Notfalls per Verfügung
Sie können Sanierungsmaßnahmen mittels einstweiliger Verfügung erzwingen.
Sie können die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen mittels einstweiliger Verfügung erzwingen. Voraussetzung dafür sind die vorher gegebene Zustimmung des Mieters und die Eilbedürftigkeit der Maßnahmen. So entschied das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Urteil vom 19.7.2016, Az. 241/16). Ein Mieter weigerte sich, Handwerker nach Beginn der Sanierung einzulassen. Zuvor hatte er den Maßnahmen vorbehaltlos zugestimmt. Die hatten bereits begonnen und Wohnungen in mehreren Stockwerken verfügten deshalb über kein Wasser. Die einstweilige Verfügung auf Zutritt greift laut Gericht zwar der eigentlichen Entscheidung vor. Die sollte aber sorgfältig Art und Umfang der Modernisierung festlegen – und bis zu zehn Wochen dauern. Der Zutritt zur Wohnung des Mieters war daher wegen der langen Dauer der Wassersperrungen dringend erforderlich.
Fazit: Sie sollten eine umfassende Einwilligung einholen und sofort handeln – sonst gibt es lange Verzögerungen.