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Steuerrecht

Selbstanzeige: Wer schummelt, geht ins Risiko

Der Gesetzgeber hat die strafbefreiende Selbstanzeige erheblich erschwert. Machbar ist sie immer noch - aber mit Risiko.
Wer eine strafbefreiende Selbstanzeige einreicht, sollte sich vor Schummelei hüten. Denn: Immer wieder machen die Steuerfahnder anschließend noch eine Hausdurchsuchung. So wie im Falle der deutschen Alt-Feministin Alice Schwarzer (Zeitschrift: Emma). Sie hatte Honorare nicht vollständig angegeben. Dies wurde im Mai 2014 bei der Durchsuchung von Schwarzers Haus entdeckt. Einige fünfstellige Beträge sollen in der Anzeige gefehlt haben. Eine vollständige Erklärung ist aber unbedingte Pflicht, damit die Selbstanzeige Gültigkeit hat. Schwarzer bekam jetzt den Strafbefehl, zahlt nach und ist vorbestraft. Aus Anwaltskreisen hören wir, dass unvollständige Angaben bei Selbstanzeigen nicht selten sind. Trotz der daraus resultierenden Risiken unterschlagen etliche Steuer-Nachmelder unversteuerte Einnahmen. Das Problem ist das inzwischen rigorose Verfahren der Finanzverwaltung. Der Gesetzgeber hatte es erst im Dezember 2014 verschärft. Noch sei es aber zu handhaben, sagen Anwälte. Wo die Selbstanzeige daneben geht, sei gewöhnlich Mutwille im Spiel.

Fazit: Wer bei Selbstanzeigen unversteuerte Einnahmen nicht vollständig nachmeldet, spielt mit dem Feuer. Er riskiert seine Chance auf Strafbefreiung und muss natürlich zahlen.

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