Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1787
Steuervorteile nicht verpuffen lassen

Abgeltungssteuer und Stiftung

Stiftungen werden vom Staat großzügig gefördert und steuerlich entlastet. Es gibt jedoch bei der Steuergestaltung einige Klippen, die man umschiffen muss.

Sein Geld für gute Zwecke einzusetzen, ist ein Thema, das viele Vermögende bewegt. Im Jahr 2012 haben sich über 600 Wohlhabende entschieden, einen Teil ihres Vermögens „loszulassen" und es für gemeinnützige und wohltätige Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der Staat fördert diesen Stiftungsgedanken großzügig, indem er hohe Spendenabzüge in der Einkommenssteuererklärung des Stifters zulässt. Sicherlich steht das Motiv, Steuern zu sparen, in der Regel nicht an erster Stelle der Stiftungsgründer. Der staatliche Anreiz ist aber groß genug, um aktiv zu werden. Doch es gibt dabei häufig Klippen, die mit etwas Geschick umfahren werden können.

Ein Fall aus der Praxis

Mechthild Marker bewegt seit vielen Jahren der Gedanke, mit einer Stiftung die Musikerziehung in ihrer Heimatstadt zu fördern. Die 67-Jährige hat vor Jahren ihr Unternehmen größtenteils verkauft. Nach einer durchgeführten Ruhestandsplanung weiß sie, dass sie ca. 5 Mio. Euro für ein finanziell sorgenfreies Leben benötigt. Weitere 12 Mio. Euro hat sie in mehreren Depots angelegt. Davon soll ihre Stiftung 2 Mio. erhalten.

Die Unternehmerin weiß von den Steuervorteilen, die der Staat einem Stifter gewährt. Nach ihrer Kenntnis kann sie alle 10 Jahre 1.000.000 Euro spenden, die sie dann als Abzugsbetrag in der Steuererklärung geltend machen kann. Ihr Vermögensplaner konkretisiert:

  • Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (sog. Dotation) können im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro abgezogen werden (§ 10b Abs. 1a EStG).
  • Zusätzlich können nach dem Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 weitere 20% des sog. Gesamtbetrags der Einkünfte als Spendenbetrag geltend gemacht werden.

Frau Marker rechnet: Wenn sie jetzt die erste Million und nach Ablauf von 10 Jahren die nächste Million in das Stiftungsvermögen einbringt, kann sie den Staat optimal an ihrem sozialen Engagement beteiligen. Denn ihre Einkünfte betragen pro Jahr mehr als 500.000 Euro, da sie – neben den Erträgen aus ihrem Vermögen – noch zusätzlich Dividenden aus Firmenbeteiligungen erhält.

Die Krux mit der Abgeltungssteuer

Doch da muss ihr Finanzplaner sie enttäuschen. Der Gesetzgeber hat mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 geregelt, dass abgeltend besteuerte Einkünfte ab 1.1.2012 nicht mehr für die Ermittlung des Spendenabzugs berücksichtigt werden können (§ 2 Abs. 5b EStG).

Da sämtliche Einkünfte, die Frau Marker bezieht, der Abgeltungssteuer unterliegen, hat sie keine „Verrechnungsmasse" für ihre Stiftung. Ihr Gedanke, dass der Staat sich an ihrer Wohltätigkeit mit beteiligt und damit ebenso einen Beitrag für die Förderung der Musik leistet, geht ins Leere. Die eine Million „Dotationsfreibetrag" werden ungenutzt „verpuffen". Da aus Sicht des Staates Kapitaleinkünfte mit der finalen Steuer von 25% plus Solidaritätszuschlag im Vergleich zu anderen Einkünften begünstigt sind, verweigert er den Abzug für Spenden und Stiftungsdotationen.

Das Dilemma liegt in der steuerlichen Feinjustierung der Anlagen. Frau Marker fragt nach Lösungen. Ziel sollte es sein, einzelne Finanzinstrumente so zu wählen, dass sog. „Progressionseinkünfte" entstehen. Dazu zählen u. a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Besonders die Vermögensklasse Immobilien bietet sich für diese Detailsteuerung der Einkünfte an. Zwar kommen dann neue Themen wie die Hausverwaltung auf die Unternehmerin zu. Aber vermögensstrategisch (und ohne „Steuerblick") ist es sinnvoll, diesen Part höher zu gewichten. Kauft sie ein Mehrfamilienhaus, erzielt sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – und schafft damit steuerliche Verrechnungsmasse für ihre finanziellen Wohltaten.

Ebenso kann sie sich geschlossener Fonds bedienen. Diese haben zwar den Nachteil hoher interner Kosten, die die Rendite reduzieren. Da Frau Marker aber ohne weiteres höhere Beträge investieren würde, stehen ihr auch Private Placements mit deutlich geringeren Kosten zur Verfügung. Diese Fonds erzielen zumeist Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei geschlossenen Immobilienfonds sind es häufig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Fazit: Vor dem Stiften ist der steuerliche Blick aufs Vermögen nötig. Nicht selten bedarf es eines Strategieschwenks im Privatvermögen!

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil zu Spät-Ehe und Mindestehe-Dauer bei Betriebsrenten

Missbräuchliche Gestaltung bei der Betriebsrente?

Außenaufnahme BAG © 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Eine Betriebsrente sichert leitenden Angestellten und Vorständen und ihren Lebenspartnern ihren Lebensstandard im Alter. Deshalb sind entsprechende Verträge mit ihren Klauseln genau anzuschauen und zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat zur sogenannten „Spät-Ehe“ und zur „Mindestehe-Dauer“ geurteilt.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zur Versteuerung von Earn-Out-Klauseln entschieden

Earn-Out-Klauseln: Steuer-Zeitpunkt geklärt

Bundesfinanzhof © dpa
Bei Betriebsveräußerungen werden immer öfter Earn-Out-Klauseln vereinbart. Bei denen hängt die Höhe des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens ab. Ungeklärt war bisher, welcher Zeitpunkt für die Besteuerung relevant ist. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zwischen Verkaufszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt entschieden.
  • Neue Schulden für innere Sicherheit gefordert

SPD will Sondervermögen für Inneres

Geschäftsmann mit Diagramm © fotogestoeber / stock.adobe.com
Der Bericht zur Kriminalstatistik Deutschland war "erschütternd". Das hat die verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konstatiert. Nun fordert die SPD ein Sondervermögen für die Innere Sicherheit.
Zum Seitenanfang