Anerkennung im Ausland komplex
Spenden ist auch im Ausland möglich. Die Zuwendungen auch von der Steuer abzusetzen, ist aber nicht ohne weiteres möglich.
Spenden im Ausland sind nicht ohne weiteres als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem am 6. Mai veröffentlichten Urteil (BFH, Urteil vom 21.1.2015, Az. X R 7/13). Der BFH hat umfassend erläutert, was im EU-/EWR-Ausland jetzt gelten muss. Im Streitfall hatte der Kläger einer Fundación, einer in Spanien als gemeinnützig anerkannten Stiftung, einen größeren Geldbetrag gespendet. Das Finanzamt erkannte dies laut BFH zu recht nicht als Sonderausgabe gemäß § 10b EStG an. Es fehlte der Nachweis, dass die Voraussetzungen für den Spendenabzug erfüllt sind. Voraussetzung für den Spendenabzug an eine in der EU ansässige Stiftung ist ein Tätigkeitsnachweis. Dieser muss eine Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung ermöglichen. Deshalb muss ein bereits erstellter und der ausländischen Stiftungsbehörde eingereichter Tätigkeits- oder Rechenschaftsbericht vorgelegt werden. Das ist laut BFH nicht unionsrechtswidrig. Wenn Sie selbst nicht über alle notwendigen Informationen verfügen, müssen Sie diese anfordern und einreichen. Dies hat der EuGH bereits früher entschieden (Urteil vom 27.1.2009, Az. C-318/07). Das deutsche Finanzamt kann dies von Ihnen verlangen. Es muss nicht selbst Unterlagen anfordern. Auf die Details müssen Sie auch bei der Einreichung der Spendenbescheinigungen achten. Der Steuerpflichtige hatte lediglich eine Spendenbescheinigung vorgelegt, die sich am spanischen Recht orientierte. Der BFH meint dazu, eine ausländische Spendenbescheinigung müsse zwar nicht deutschem Recht entsprechend auf einem amtlichen (deutschen) Vordruck vorliegen. Die ausländische Stiftung muss aber ausdrücklich erklären, sie habe die Spende erhalten, sie verfolge den satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck und sie setze die Spende ausschließlich satzungsgemäß ein. Darüber hinaus muss die Satzung der Stiftung klar die Gemeinnützigkeit bestätigen.
Fazit: Die steuerliche Anerkennung von Spenden an Stiftungen im Ausland ist relativ komplex. Spenden im Inland ist steuerlich gesehen einfacher.