Anteilsverkauf: Absicherungsgewinn steuerfrei
Der BFH hält für Unternehmer ein steuerliches Schmankerl im Rahmen eines Anteilsverkaufs bereit. Dazu müssen Sie allerdings Ihre Beteiligung in einer Fremdwährung verkaufen (bspw. USD) und Devisentermingeschäfte abschließen, um etwaige Kursrisiken abzusichern. Machen Sie dabei einen Kursgewinn, ist dieser zu 95% steuerfrei (§ 8b KStG). Das Devisentermingeschäft muss aber auch wirklich eindeutig zum Zweck der Absicherung des „Deals" geschlossen werden.
Urteil: BFH I R 20/16