Auch Bargeld erlaubt
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse können Sie bar bezahlen.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse können Sie bar bezahlen. Dies gilt laut Bundesfinanzministerium aber nur für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, für die das Haushaltsscheckverfahren Anwendung findet. Von der Minijob-Zentrale erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung. Handwerkerleistungen müssen Sie weiter unbar bezahlen, um die Steuerermäßigung von 20% auf höchstens 4.000 Euro Auftragswert zu erhalten.