BFH-Urteil: Zinslose Ratenzahlungen beim Privatverkauf steuerfrei
Der Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Ratenzahlungen beim Verkauf von Privatvermögen. Diese Entscheidung erleichtert Vermögensübertragungen innerhalb von Familien und bietet neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Ratenzahlungen beim Verkauf von Privatvermögen grundlegend geändert. Wird der Kaufpreis für ein privates Wirtschaftsgut – etwa eine Immobilie – zinslos gestundet und in Raten gezahlt, entsteht beim Verkäufer grundsätzlich kein steuerpflichtiger Zinsertrag mehr.
Bisherige Rechtslage: Fiktive Zinsen auch ohne Vereinbarung
Bislang behandelte die