Bundesfinanzministerium: Verfall bedeutet Verlust
Abgelaufene Optionsscheine können Sie als Verlust geltend machen. So entschied jetzt das Bundesfinanzministerium.
Verfallene Optionsscheine sind Verluste aus Kapitalvermögen. Das erkennt jetzt auch das Bundesfinanzministerium an (koordinierter Ländererlass vom 16.6.) . Es folgt damit entsprechenden Urteilen des BFH (Urteile vom 12.1.2016, Az. IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14). Sie müssen damit nicht mehr wertlose Scheine vor dem Verfallstag verkaufen. Das war bisher erforderlich, um Verluste geltend machen zu können. Jetzt ist der Verfall dem gleichgesetzt. Das neue Verfahren gilt rückwirkend. Es betrifft laut BMF Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zugeflossen sind bzw. noch fließen. Das erste Jahr der Anwendung ist damit 2009.
Fazit: Eine Vorschrift, die Sie künftig nutzen können.