Doppelte Buchführung
Ihr Schornsteinfeger muss Ihnen ab diesem Jahr zwei Rechnungen ausstellen, wenn Sie den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Ihr Schornsteinfeger muss Ihnen ab diesem Jahr zwei Rechnungen ausstellen, wenn Sie den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Denn den Steuerabzug gibt es nur noch für Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten. Für Mess- oder Überprüfungsarbeiten und die Feuerstättenschau fällt er weg. Für 2013 können Sie die Schornsteinfeger-Kosten aber noch komplett geltend machen (BFH-Schreiben vom 10.1.2014).