Eigenanteil ansetzbar?
Selbstbehalte verbilligen Krankenversicherungen. Ob sie deshalb Bestandteil der steuerlich absetzbaren Versicherungsaufwendungen sind, ist offen.
Ein hoher Selbstbehalt bei Krankenversicherungen drückt zwar die Beiträge, er gilt aber nicht als Bestandteil der Versicherungskosten. Folge: Er kann steuerlich nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Diese Rechtsauffassung soll der BFH nun überprüfen. Empfehlung: Haben Sie einen hohen Selbstbehalt gewählt, legen Sie bei einer Ablehnung der Kosten durch den Fiskus unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Revision ein (FG Köln, Urteil vom 15.8.2013, Az. 15 K 1858/12). Ändert der BFH die Regelung können Sie noch ordentlich Steuern sparen.