Erben wird kompliziert
Die Reform der Erbschaftssteuer droht, ein bürokratisches Monster zu werden. Die Überprüfung und Bewertung des Privatvermögens wird dabei das Hauptproblem.
Die Generationenübergabe von Betriebsvermögen wird komplizierter. Zumindest dann, wenn die „Eckpunkte“ zur Novellierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) umgesetzt werden. „Knackpunkt“ ist die Anrechnung des Privatvermögens bei der Bedürfnisprüfung. Die Prüfung soll laut Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits ab 20 Mio. Euro greifen. Das Bundesverfassungsgericht würde allerdings auch eine Grenze von 100 Mio. Euro akzeptieren, keinesfalls aber die 300 Mio., die die Wirtschaftsverbände fordern. Für die Erben bedeutet das, dass sie notfalls auch aus ihrem Privatvermögen die fälligen Erbschaftssteuern auf Betriebsvermögen zahlen müssten. Diese Vermögensbewertung ist aber äußerst schwierig und wird auf die gleichen Probleme stoßen wie früher die Vermögenssteuer. Die korrekte Erfassung und Bewertung von Immobilienvermögen oder Kunstsammlungen ist kompliziert. Deshalb wurde die Vermögenssteuer vor 18 Jahren auf Druck aus Karlsruhe ausgesetzt. Das Prozessrisiko für Staat und Erben ist hoch. Schäuble provoziert neue Umgehungs-Konstruktionen, die das Privatvermögen reduzieren sollen. Die Gründung von eigens dafür eingerichteten Vermögensverwaltung-GmbHs dürfte Scharen von Anwälten und Steuerberatern Beschäftigung geben. Das BMF zeigt bereits mögliche Schlupflöcher auf: Ausgeklammert aus dem Privatvermögen sollen Anteile an anderen Betrieben sein, wie sie dort zur Betriebsführung notwendig sind.
Fazit: Erben in Deutschland wird steuerlich noch komplizierter. Wenn Schäubles Entwurf Gesetz wird, werden die Gerichte mit Sicherheit mit Verfahren überschwemmt werden.