Erbschaftssteuer: Alles schneller als erwartet
Unternehmer haben voraussichtlich nur noch ein knappes Jahr Zeit, ihre Firma nach geltendem Recht zu übertragen.
Der Fahrplan für das neue Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz zeichnet sich immer deutlicher ab. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.6.2016 gesetzt. Doch die Bundesregierung und auch die Bundesländer wollen das Thema vor dem Frühjahr 2016 erledigen. Denn dann sind Wahlen in Hessen (Schwarz-Grün), Baden-Württemberg (Grün-Rot), Rheinland-Pfalz (Rot-Grün) und Sachsen-Anhalt (Schwarz-Rot). Gerät das Thema in die Landtags-Wahlkämpfe, besteht das Risiko, dass keine rechtzeitige Zustimmung im Bundesrat zum neuen Gesetz erfolgt. Dann könnte die Steuer per 1.7.2016 sogar ganz entfallen. Diese peinliche Schlappe wollen alle Beteiligten unbedingt vermeiden. So schwer werden es Bund und Länder also vermutlich nicht haben, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Es könnte möglicherweise schon zum 1.1.2016 in Kraft treten. Michael Sell, Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium, hat die Marschroute bereits öffentlich gemacht: Änderungen sollen „minimal-invasiv und zügig“ erfolgen. Das heißt: So viel wie nötig – aber nicht mehr. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will bis Ende März bereits den Entwurf vorlegen. Wichtig dazu: Das bestehende Verschonungskonzept ist nach Ansicht der Karlsruher Richter verfassungsgemäß. Die SPD, so wird in gut informierten Kreisen kolportiert, werde keinen starken Widerstand leisten. Sie hat mit Mindestlohn und 63er-Rente bereits politisch abgeräumt und wird nun der Union einen Erfolg gegenüber deren Klientel gönnen (müssen). Das rot regierte NRW – als möglicher Gegner – ist in den Prozess eng eingebunden und sollte also nicht im Anschluss Sturm gegen den Entwurf laufen. Und das Verfassungsgericht hat doch recht klar vorgegeben, wo es Änderungsbedarf sieht. Als rechtssicher gelten alle vor dem 17.12.2014 vorgenommenen Übertragungen. Hier sind rückwirkende Eingriffe zu 99% ausgeschlossen. Es sei denn, es handelte sich um „exzessive Gestaltungen“, die etwa nur darauf abzielten, die Lohnsummenkontrolle zu vermeiden. In den nächsten Monaten kann das alte Recht weiter angewendet werden – aber es gibt keinen Vertrauensschutz. Deshalb sollte sich vor kritischen Gestaltungen hüten, wer in den kommenden Monaten überträgt. Klar ist auch, dass künftig – mit dem neuen Gesetz – mehr als 50% der deutschen Unternehmen der Lohnsummenkontrolle unterworfen werden. Die Grenze für die Kontrolle liegt jetzt noch bei 20 Beschäftigten. 90% aller deutschen Unternehmen beschäftigen jedoch weniger Mitarbeiter. Für sie entfällt somit die Kontrolle. Das findet Karlsruhe unangemessen. Klar nachteilige Veränderungen wird es für große Vermögen geben. Um derzeit mögliche, „übermäßige Vergünstigungen“ besser abzugreifen, halten Fachleute künftig einen progressiv gestalteten Verschonungsabschlag für denkbar und wahrscheinlich. Bedenken Sie dabei: Drei Richter haben in einem Sondervotum explizit den Gemeinwohlgedanken und das Sozialstaatsprinzip mit dem Gesetz in Verbindung gebracht. Dem wird Schäuble Rechnung tragen.
Fazit: Viele Unternehmer, die bislang noch gezögert haben, ihr Unternehmen zu übertragen, müssen sich sputen. Ein Jahr ist für eine Übertragung kein langer Zeitraum. Nach der Neuregelung jedenfalls wird nicht alles anders, aber vieles schlechter sein.