Erbschaftsteuer: Beweislast für Erben bei wertlosem Nachlass
Die Erbschaftsteuer bemisst sich normalerweise nach dem Wert des Erbes am Todestag des Erblassers. Doch was passiert, wenn der Erbe ohne eigenes Verschulden keinen Zugriff auf den Nachlass hat? Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden.
Die Erbschaftsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Erbes am Todestag des Erblassers. Nachträglich eingetretene Umstände, die den Wert des Nachlasses berühren, können grundsätzlich nicht bei der Festsetzung der Erbschaftteuer berücksichtigt werden.
Im Einzelfall können aber nachträglich