Für die erhöhten Abschreibungssätze beim Kauf einer Eigentumswohnung ist nur die Bescheinigung der Gemeinde erforderlich. Wenn diese belegt, dass es sich um eine Wohnung im Sanierungsgebiet handelt, ist das Finanzamt daran gebunden. Dies entschied der BFH am 22.10.2014 (Az. X R 15/13).
Damit wurde die bisherige Praxis der Finanzämter beseitigt. Diese hatten laut Immobilienverband Deutschland (IVD) die erhöhten Absetzungen häufig auch bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung abgelehnt. Sie prüften vielmehr eigenständig, ob es sich nicht um einen Neubau handelt – der dann nur entsprechend geringere Abschreibungen ermöglicht. Dies dürfen sie nun nicht mehr.
Hinweis: Gemäß §7h des EStG können beim Kauf von Gebäuden in Sanierungsgebieten im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren bis zu 9% p. a. der Herstellungskosten abgesetzt werden. Anschließend können Sie dann noch einmal vier Jahre lang 7% p. a. abschreiben.
Fazit: Ein für Sie aus steuerlicher Sicht positives Urteil, wenn Sie eine Wohnung in einem Sanierungsgebiet erwerben.