Fehler nicht absetzbar
Auf die Entfernungspauschale gibt’s nichts obendrauf. Sie deckt alle Fahrtkosten von Arbeitnehmern ab.
Reparaturaufwendungen bei einem mit Benzin statt Diesel betankten PKW auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nicht als Werbungskosten abziehbar (BFH, Urteil vom 20. 3. 2014, Az. VI R 29/13). Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf dieses Urteil hin.