Gute Zinsen vom Staat
Die höchsten Zinsen verlangt, zahlt aber auch das Finanzamt. Immerhin 6% pro Jahr.
Die aktuell höchste Verzinsung bei höchster Sicherheit erhalten Sie vom Fiskus. Nach wie vor zahlt das Finanzamt nämlich 6% p. a. oder 0,5% pro Monat. Die Verzinsung beginnt allerdings erst 15 Monate nach dem Veranlagungsjahr. Für Ihre Erklärung 2013 würde Ihnen ein eventuelles Steuerguthaben also erst ab April 2015 die 6% einbringen. Gegen 6% Sollzinsen für Nachzahlungen hat der BFH keine Einwände. Das entsprechende Urteil dazu gilt zwar nur für die Zeit vor April 2011 (Urteil vom 1.7.2014, Az. IX R 31/13). Da ging es aber um Zinsen auf Säumniszuschläge. Warum sollte es nach April 2011 anders sein und wieso sollte es die Habenzinsen dann nicht auch weiter betreffen? Die Habenzinsen sichern Sie sich am besten bei den Vorauszahlungen ans Finanzamt. Wenn sich abzeichnet, dass Ihre Vorauszahlungen angesichts sinkender Einnahmen zu hoch sind, verzichten Sie darauf, die Senkung zu beantragen – natürlich nur, wenn Sie die Liquidität entbehren können. Umgerechnet 4,5% auf zwei Jahre Bindungsfrist (es gibt ja 15 Monate lang keine Verzinsung) bekommen Sie derzeit in Deutschland nirgendwo.
Fazit: Sicherlich eine ungewöhnliche Anlage. Aber mit spitzem Bleistift zu rechnen, kann sich für Sie lohnen.