Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
894
Erbschaftssteuer

Handlungsbedarf bis Mitte 2016

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer führt für Unternehmer zu unmittelbarem Handlungsbedarf. Was zu beachten ist.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Erbschafts- und Schenkungssteuer hat für Sie unmittelbar Konsequenzen. Denn bis spätestens Mitte 2016 muss eine Neuregelung her. Der Gesetzgeber will sogar noch handeln. Daher besteht akuter Handlungsbedarf. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (17. 12. 2014, Az. 1 BvL 21/12) enthält folgende zentrale Aussagen:
  • Dem Gesetzgeber steht ein weitreichender Gestaltungsspielraum zur Verschonung unternehmerischen Vermögens zu. Die dadurch bewirkte Ungleichbehandlung zulasten von Erwerbern sonstigen Vermögens muss aber verhältnismäßig ausfallen.

  • Bei der Übertragung großer Unternehmen ist entweder eine Einschränkung der Verschonung oder aber eine über das heutige Maß hinausgehende Bedürfnisprüfung erforderlich, um festzustellen, ob die Erwerber von Großunternehmen eine Erbschaftsteuerbelastung nicht doch (z. B. aus privaten Mitteln) tragen können.

  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen hat der Gesetzgeber diesen Maßstab weitgehend eingehalten. Nicht betroffen sind Betriebe mit weniger als 250 Arbeitnehmern und einem Jahresumsatz / einer Bilanzsumme von höchstens 50 Mio. / 43 Mio. Euro.

  • Der geltende Verschonungsmechanismus, bestehend aus den Komponenten Verwaltungsvermögenstest, Lohnsummenkontrolle und Behaltensfrist, ist in seiner grundsätzlichen Konzeption verfassungsgemäß.

  • Soweit Betriebe, die nicht mehr als 20 Arbeitnehmer haben, von der Lohnsummenkontrolle ausgenommen sind, verstößt das Gesetz gegen Verfassungsrecht. Es ist auch Kleinbetrieben zumutbar, die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter zu überwachen und für die Dauer von 5 bzw. 7 Jahren einzuhalten. Ausnahmen sind allenfalls für Betriebe mit „einigen wenigen Mitarbeitern“ denkbar.

  • Unvereinbar mit dem Grundgesetz ist auch die beim Verwaltungsvermögen geltende „Alles-oder-Nichts-Regelung“. Dabei wird die Begünstigung bis zu einer Verwaltungsvermögensquote (Anteil des schädlichen Verwaltungsvermögens am gemeinen Wert des Unternehmens) von 50% ganz, bei Überschreiten dieser Grenze jedoch gar nicht gewährt. Eine verfassungsmäßige Ausgestaltung der Regelung gebietet es, die Begünstigung nur bezogen auf das produktive Vermögen zu gewähren.

  • Damit verwirft das Bundesverfassungsgerichts auch die sog. „Holdingklausel“. Nach dieser Klausel ist bei Tochter- und Enkelgesellschaften jeweils ebenfalls nur die 50%-Grenze einzuhalten. Unterhalb der Schwelle zählt die Beteiligung an einer Tochter- oder Enkelgesellschaft im Betriebsvermögen nicht als Verwaltungsvermögen.

  • Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist schließlich, dass die derzeitige Gesetzeslage nach wie vor Umgehungsgestaltungen ermöglicht. So kann etwa die Lohnsummenkontrolle vermieden werden. Zudem können die Voraussetzungen einer (Voll-)Verschonung durch geschickte Strukturierung des Unternehmens herbeigeführt werden. Zu diesen Tricks gehört die bis Juli 2013 mögliche sog. „Cash-GmbH“.

Sie sollten sich auf jeden Fall Gedanken machen, wie Sie jetzt Ihre Unternehmensnachfolge planen. Handeln Sie rechtzeitig, haben Sie die Chance, die alten Regelungen noch zu nutzen.

Fazit: Durch die Kombination der wahrscheinlichen Neubewertung der Immobilienvermögen mit neuen Vorschriften sind Mehrbelastungen beim Vererben/Verschenken von Unternehmen zu erwarten. Bei rechtzeitigem Handeln schließen Sie dies wahrscheinlich ganz oder teilweise aus.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik bringt Euro-Kurs weiter unter Druck

Zinsschritt der Fed wird immer unwahrscheinlicher

Der Markt spiegelt derzeit nur eine Wahrscheinlichkeit von 20% für eine Zinssenkung im Juni wider. Die Frage in den kommenden Wochen wird sein, ob die Fed überhaupt zwei Zinssenkungen durchführen kann.
  • Fuchs plus
  • Trendwende in China wird greifbar

CNY macht Druck auf EUR

Die Wirtschaftsdaten in China sind durchwachsen. Aber die Währung hat eine klare Richtung eingeschlagen. Der Yuan macht zunehmend Druck auf den Euro. Aktuelle Daten aus dem Reich der Mitte machen eine größere Bewegung des CNY wahrscheinlich.
  • Fuchs plus
  • Taiwans Wirtschaft läuft rund

Wachstum und Inflation ziehen an

Der weltweite Technologiewettlauf ist voll entbrannt. Vor allem mit ihrer Halbleiterkompetenz haben sich Unternehmen wie TSMC ihren Ruf aufgebaut und hohe Wettbewerbshürden etabliert. Das Exportpowerhouse Taiwan bietet für Investoren im Tech-Sektor spannende Möglichkeiten an deren Erfolg und der starken Devise zu partizipieren.
Zum Seitenanfang