BFH stärkt rückwirkende Erbschaftsteuerreform
Der Bundesfinanzhof stärkt die rückwirkende Erbschaftsteuerreform von 2016 und setzt dem Vertrauensschutz enge Grenzen. Das ist besonders relevant, da die Erbschaftsteuer aktuell beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung liegt. Die Entscheidung betrifft vor allem Unternehmervermögen.