Immobilien-Einheitswerte gelten noch weiter
Das Bundesverfassungsgericht brandmarkte 2018 das bisherige System der Einheitsbewertung als Basis für die Grundsteuer als verfassungswidrig. Es ließ jedoch eine bis 2024 befristete Weitergeltung der bisherigen verfassungswidrigen Rechtslage zu. Doch gilt das auch so für die "neuen Bundesländer"?