Nießbrauch verhindert nicht die Mitunternehmerschaft
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein unternehmerfreundliches Urteil gefällt. Es dreht sich um die Steuerbegünstigung bei der Schenkung einer Kommanditbeteiligung unter Vorbehalt des Nießbrauchs und bei Einräumung einer Stimmrechtsvollmacht für den Schenker.