Keine Zweitwohnungssteuer
Eine Zweitwohnungssteuer wird nur fällig, wenn Sie die Wohnung auch persönlich nutzen.
Eine Immobilie, die Sie nur als Kapitalanlage besitzen und durch andere nutzen lassen, unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer. So entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 14. 5. 2014, Az. 9 ME 230/13). Sie müssen aber nachweisen, dass Sie keine Eigennutzung vorhaben. Schalten Sie dauerhaft eine Vermittlungs- und Vermittlungsagentur für die Wohnung ein, reicht das als Beleg aus.