Knickriger Fiskus: Zusatzsteuern im Pflegefall
Geht ein Ehepaar gemeinsam in ein Pflegheim, rechnet der Fiskus die wegfallenden Haushaltskosten doppelt.
Zieht ein bisher gemeinsam wohnendes Ehepaar in ein Pflegeheim, zeigt sich das Finanzamt kleinlich. Den Steuervorteil der wegfallenden Haushaltskosten setzt es gleich zweimal an – obwohl nur ein Haushalt aufgelöst wird. Damit erhöht sich die Steuerlast wegen des höheren geldwerten Vorteils. Gegen diese Doppelanrechnung hat der Bund der Steuerzahler ein Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof angestrengt (Az. VI R 22/16). In dem Fall war eine Ehefrau nicht mehr in der Lage, ihren Haushalt selbständig zu führen. Ihr Ehemann wurde ebenfalls zum Pflegefall – beide zogen in ein Heim.
Fazit: Wurden Sie ähnlich vom Fiskus behandelt, legen Sie unter Berufung auf das o.a. Musterverfahren Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.