Pension: Wahlrecht führt zu höheren Steuern
Die Wahl zwischen Einmalzahlung und laufender Rente führt bei steuerbegünstigter Gehaltsumwandlung zum Verlust des Fünftelungsregelung.
Die Wahl zwischen Einmalzahlung und laufender Rente führt zum Verlust der Fünftelungsregelung. Ein Kapitalwahlrecht schon bei der Versorgungszusage führt dazu, dass die steuerbegünstigte Direktumwandlung von Gehaltsbestandteilen nicht als „außerordentlich“ anzusehen ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof (Urteil v. 20.9.2016, Az. X R 23/15). Bei ao. Einkünften können die Einnahmen auf mehrere Jahre verteilt werden. Diese Fünftelungsregelung führt zu niedrigeren Steuerzahlungen bei einer Zusammenballung von Einkünften wie bspw. Abfindungen. Die wäre auch bei einer zu versteuernden Einmalkapitalzahlung natürlich günstig. Die Zusammenballung von Einkünften darf laut BFH nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkunftserzielung entsprechen.
Fazit: Steuerbegünstigte Gehaltsumwandlung mit Wahlrecht zwischen Rente und Einmalzahlung führt immer zur Einkommensteuerpflicht. Und zwar in voller Höhe und bei Kapitalzahlung sogar auf einmal.